Checkliste: Was bei der Planung einer GV beachtet werden muss
Key Facts
- Frühzeitig Geschäftsbericht und falls verlangt (kein Opting-Out) Revisionsbericht erstellen.
- GV frühzeitig planen und bis spätestens 6 Monate nach Ende des Geschäftsjahres (i.d.R. bis 30. Juni) durchführen (Einberufung durch Verwaltungsrat).
- Bei geplanten Statutenänderungen (Kapitalerhöhung, Domizilwechsel usw.) müssen Statutentexte und die Teilnahme einer Urkundsperson organisiert werden.
- Spätestens 20 Tage vor dem GV-Termin muss die GV-Einladung inkl. Traktanden und Anträge (ggf. mit Anhängen) bei den Aktionären eingegangen sein.
- Physische, hybride oder virtuelle GV muss mit Stimmenzählung und Protokollierung erfolgen.
- Für alle genannten Aufgaben (ohne Geschäfts- und Revisionsbericht) bietet die Konsento-Software einfache und geführte Prozesse und Vorlagen an, welche zu massiven Zeit- und Kosteneinsparungen führen und mühelos Rechtskonformität ermöglichen.