Aktionärsverwaltung und Online-GV ganz einfach

Die Generalversammlung als Marketingplattform

Trendbeobachtungen aus 120 Generalversammlungen

Über Konsento wurden mittlerweile gegen 120 Generalversammlungen durchgeführt, und bei rund einem Drittel davon wurden Beschlüsse gefällt, die von einem Notar online fernbeurkundet wurden. Auf Basis dieser Erfahrungen haben wir Beobachtungen zusammengestellt, die wir in einer dreiteiligen Blog-Serie präsentieren. Wir beleuchten dabei Trends, die den Erfolg der Aktiengesellschaft teilweise über die GV hinaus beeinflussen. Jeder Blog widmet sich einer speziellen Themengruppe und bietet wertvolle Einblicke und Tipps für die Planung und Durchführung von Generalversammlungen.

Der erste Blog dieser Reihe widmet sich der Frage, wie sich eine Generalversammlung auf die Imageentwicklung der Aktiengesellschaft auswirkt.  

Die Generalversammlung als Bühne für Image-Marketing

Eine gut durchgeführte Generalversammlung ist nicht nur eine Pflichtveranstaltung, sondern auch eine hervorragende Gelegenheit für Unternehmen, sich zu präsentieren und das Interesse der Aktionäre aufrechtzuerhalten oder gar zu steigern. Geschickte Verwaltungsräte nutzen die Generalversammlung als Bühne für Image-Marketing und Branding. Bei Konsumgütern steigert dies einerseits das Interesse am Produkt und entwickelt den Aktionär zum Markenbotschafter. Andererseits kann dadurch auch das Interesse an weiteren Zukäufen der Aktien geweckt werden. Bei Startups und Scaleups kann dies einen Einfluss auf den Erfolg zukünftiger Finanzierungsrunden haben, bei börsenkotierten Aktiengesellschaften auf die Kurspflege. 

Hohe Beteiligung als Erfolgsfaktor

Um dabei auf möglichst fruchtbaren Boden zu stossen, bemühen sich Verwaltungsräte mit ansprechender Unternehmenspräsentation auch um eine möglichst hohe Beteiligung. Konsento unterstützt sie dafür mit Funktionen, die auf Knopfdruck Erinnerungen an alle Aktionäre senden, die noch nicht auf die Einladung reagiert und sich für die Teilnahme an der GV angemeldet oder den unabhängigen Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt haben. Somit kann der Verwaltungsrat Aktionäre, die noch keine Vollmacht erteilt haben, zur Teilnahme an der GV ermuntern. Eine solche Mobilisierung von Aktionären erhöht die Stimmbeteiligung und ist aus Sicht der Corporate Governance erwünscht. Selbstverständlich ist diese Funktion in Einklang mit den Vorschriften des ORs ausgestaltet und behandelt die Weisungen der einzelnen Aktionäre bis zur GV vertraulich. 

Angst ist ein schlechter Ratgeber

Umgekehrt gilt auch: Angst ist ein schlechter Ratgeber. Verwaltungsräte, die darauf hoffen, dass möglichst wenige Aktionärinnen und Aktionäre an der Generalversammlung teilnehmen, bieten in der Regel nicht gleich attraktive Unternehmenspräsentationen wie jene, die die Veranstaltung als Marketing- und Branding-Plattform nutzen. Dies führt dazu, dass sie das Interesse der teilnehmenden Aktionäre an zukünftigen Generalversammlungen oder Kapitalerhöhungen verspielen. Besonders gut lässt sich mangelndes Interesse bei einer elektronischen Generalversammlung an der Zahl der angemeldeten («eingeloggten») Benutzer erkennen.

Fazit und Ausblick

Noch zu oft wird die Generalversammlung von Verwaltungsräten als lästige, vom Gesetz auferlegte Pflichtveranstaltung und Spiessrutenlauf vor den lästigen Fragen der Aktionärinnen und Aktionäre wahrgenommen. Durch die hier geteilten Beobachtungen wollen wir jedoch veranschaulichen, dass sie eine gute Gelegenheit darstellt, Aktionärinnen und Aktionäre als Markenbotschafter zu gewinnen und näher an die Gesellschaft und ihre Mission zu binden.

Im nächsten Blog dieser Reihe werden der Datenhunger der verschiedensten Protagonisten und die Zusammenhänge von Generalversammlungsdaten, Datenanalyse und Technologie untersucht. Ferner zeigen wir auf, wie moderne Werkzeuge die Effizienz und Präzision dieser wichtigen Unternehmensveranstaltungen erhöhen.

Gerne stellen wir unser innovatives GV-Tool während einem unverbindlichen Demo-Termin näher vor. 


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