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Was ist der Unterschied zwischen einem Aktiensplit und einer Nennwertreduktion?

Einleitung

Für Schweizer Aktiengesellschaften stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um ihre Kapitalstruktur zu optimieren. Zwei häufige Optionen sind der Aktiensplit und die Nennwertreduktion. In diesem Blogbeitrag erklären wir die Unterschiede zwischen diesen Massnahmen, ihre Auswirkungen auf die Stimmrechte der Aktionäre und wann sie für Unternehmen sinnvoll sein können.

Inhaltsverzeichnis

  1. Aktiensplit: Definition und Anwendung
  2. Nennwertreduktion: Zweck und Vorteile
  3. Auswirkungen auf Stimmrechte
  4. Rechtliche Anforderungen und Umsetzung

Aktiensplit: Definition und Anwendung

Ein Aktiensplit ist eine Kapitalmassnahme, bei der die Anzahl der Aktien erhöht wird. Dadurch reduziert sich der Nennwert je Aktie im Verhältnis des Aktiensplits, während der gesamte Nennwert des Unternehmens unverändert bleibt. Hat eine Aktiengesellschaft bspw. 100’000 Aktien mit einem Nennwert von CHF 1.00 ausgegeben und führt nun einen Aktiensplit im Verhältnis 1:10 durch, resultieren daraus 1’000’000 Aktien mit einem Nennwert von je CHF 0.10. Das gesamte Nennkapital der Gesellschaft bleibt unverändert bei CHF 100’000.00.

Diese Massnahme kann für Unternehmen aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein:

  • Verbesserung der Handelbarkeit bei hohem Aktienkurs
  • Erhöhung der Liquidität der Aktie
  • Schaffung eines psychologischen Anreizes für Investoren

Für nicht börsenkotierte Aktiengesellschaften in der Schweiz kann ein Aktiensplit  auch dann relevant sein, wenn ihre Aktien nicht öffentlich gehandelt werden. Oftmals können Aktiensplits bei Aktien mit hohem Nennwert (bspw. CHF 100.00 oder mehr) vor einer Kapitalerhöhung beobachtet werden, um einen tieferen Preis pro Aktie zu realisieren bzw. Investoren mehr Aktien für den gleichen Investitionsbetrag zu geben.

Dies ist aber vorwiegend ein psychologischer Effekt, da sich an der prozentualen Beteiligung des Investors bei gleichem Investitionsbetrag nichts ändert.

Ferner kann ein Aktiensplit vor der Einführung von Stimmrechtsaktien Sinn machen, d.h. wenn sich die Gründer für den gleichen investierten Betrag mehr Stimmrechte sichern möchten, als später hinzukommende Investoren. Ist ist insbesondere dann der Fall, wenn die bestehenden und fortan als Stimmrechtsaktien geführten Aktien bereits einen hohen Nennwert haben. Damit die neuen Stammaktien nicht einen noch höheren Nennwert aufweisen, sollte der Nennwert der künftigen Stimmrechtsaktien zunächst reduziert werden. Bei der Schaffung von Stimmrechtsaktien durch einen partiellen Aktiensplit sind besondere gesetzliche Bestimmungen zu beachten, wie z.B. die Begrenzung des Nennwerts der Stammaktien auf das Zehnfache des Nennwerts der Stimmrechtsaktien.

Und schliesslich kann ein Aktiensplit zur Vorbereitung eines Börsenganges Sinn machen, um die Handelbarkeit der Aktie zu erhöhen.

Nennwertreduktion: Zweck und Vorteile

Eine Nennwertreduktion verringert den Nennwert jeder Aktie, ohne die Anzahl der Aktien zu verändern. Diese Massnahme bietet folgende Vorteile:

  1. Möglichkeit zur steuerfreien Kapitalrückzahlung an Aktionäre: Die Rückzahlung von Nennwertkapital ist für die Aktionäre steuerfrei und unterliegt nicht der Einkommenssteuer. Im Gegensatz zu Dividendenzahlungen fällt keine Verrechnungssteuer an.
  2. Flexibles Instrument zur Optimierung der Kapitalstruktur: Eine Nennwertreduktion ermöglicht eine Verminderung des steuerbaren Eigenkapitals der Gesellschaft und kann zur Erhöhung der Eigenkapitalrendite beitragen.
  3. Signalwirkung für Investoren: Eine Nennwertreduktion zeigt, dass das Unternehmen finanziell gesund ist, da in der Regel nur solche Unternehmen in der Lage sind, Nennwertrückzahlungen durchzuführen.
  4. Alternative zur Dividendenzahlung: Diese Massnahme bietet eine steuerlich vorteilhafte Option im Vergleich zur klassischen Dividendenausschüttung und kann somit eine attraktive Möglichkeit für Unternehmen darstellen, Kapital an ihre Aktionäre zurückzuführen.

Für nicht börsenkotierte Schweizer Aktiengesellschaften kann eine Nennwertreduktion besonders attraktiv sein, um überschüssiges Kapital steuergünstig an die Aktionäre zurückzuführen. Dies ermöglicht eine effiziente Kapitalallokation und kann die Attraktivität des Unternehmens für Investoren erhöhen.

Auswirkungen auf Stimmrechte

Die Auswirkungen auf die Stimmrechte der Aktionäre unterscheiden sich je nach gewählter Massnahme:

Bei Aktiensplit

  • Im Standardfall bleiben Stimmrechtsverhältnisse gleich
  • Möglichkeit zur Schaffung von Stimmrechtsaktien, was die Stimmrechtsverhältnisse verändern kann

Bei Nennwertreduktion

  • Stimmrechte bleiben in der Regel unverändert
  • Keine Verschiebung der Machtverhältnisse in der Generalversammlung

Rechtliche Anforderungen und Umsetzung

Sowohl ein Aktiensplit als auch eine Nennwertreduktion erfordern einen beurkundungspflichtigen Beschluss der Generalversammlung und eine Statutenänderung. Für die reibungslose Durchführung dieser Massnahmen bietet Konsento umfassende Unterstützung:

  • Traktandenvorlagen für den Antrag an die Generalversammlung
  • Einfache und kostengünstige Beurkundung ohne persönliches Erscheinen beim Notar
  • Erstellung aller notwendigen Dokumente, einschliesslich der Statutenänderung und Handelsregisteranmeldung
  • Möglichkeit zur Durchführung unkomplizierter Vollmachts-Generalversammlungen

Fazit

Aktiensplit und Nennwertreduktion sind wichtige Instrumente zur Gestaltung der Kapitalstruktur einer Schweizer AG. Während ein Aktiensplit die Handelbarkeit verbessern kann, ermöglicht eine Nennwertreduktion eine steueroptimierte Kapitalrückführung. Beide Massnahmen erfordern einen beurkundungspflichtigen GV-Beschluss und sorgfältige Planung.

Mit Konsento können Sie diese Prozesse effizient und kostengünstig durchführen. Alle notwendigen Dokumente werden erstellt, und die Beurkundung kann ohne persönliche Anwesenheit beim Notar erfolgen. Zudem bietet Konsento die Möglichkeit, unkomplizierte und schlanke Vollmachts-GVs durchzuführen.

Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie Sie einen Aktiensplit oder eine Nennwertreduktion für Ihre AG durchführen können? Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch mit Konsento zum weiteren Ablauf und lassen Sie sich von unseren Experten unterstützen!


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