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Generalversammlung – Quo Vadis?

Technische und rechtliche Entwicklungen ermöglichen die Trennung der formellen von der geselligen Aktionärsveranstaltung

Formale und gesellige Teile der Generalversammlung

Die Generalversammlung der Aktionäre ist das oberste Organ der Aktiengesellschaft. Zu ihren Befugnissen gehört bspw. die Festsetzung und Änderung der Statuten, die Wahl oder Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Revisionsstelle, die Genehmigung der Jahresrechnung oder die Festsetzung der Dividende. Unter dem Begriff der Generalversammlung wird aber nicht nur das beschlussfassende Organ, sondern auch das Ereignis an sich verstanden, das unter dem alten Recht an einem physischen Versammlungsort stattfinden musste. Da die Generalversammlung gesetzlich vorgeschrieben ist und Aktionären die Möglichkeit gibt, die Geschicke der Gesellschaft mitzugestalten, ist sie ein wichtiges Ereignis in deren Jahreskalender. 

Die Generalversammlung ist nicht nur ein wichtiges beschlussfassendes Organ, sondern auch ein wichtiger sozialer Anlass für das Unternehmen, da sie dazu beitragen kann, Aktionäre an sich zu binden. Die meisten Generalversammlungen von mittelgrossen und grossen Unternehmen werden mit Apéro oder Buffet abgeschlossen, an denen sich Aktionäre austauschen und netzwerken können.  

Unternehmen können die Generalversammlung ferner nutzen, um ihre Marke zu präsentieren und Aktionäre als Kunden und Markenbotschafter zu gewinnen. Oft beschenken Unternehmen ihre Aktionäre mit kleinen Geschenken oder Mustern, um ihre Wertschätzung und Dankbarkeit auszudrücken. 

Preis für eine hohe Mitwirkungsquote

Apéro, Buffet, Geschenke und Müsterchen dienen natürlich nicht nur der Wertschätzung, sondern als Anregung, damit die Aktionäre den Weg, die Zeit und die Kosten für die Anreise überhaupt auf sich nehmen. Damit wollen die Aktiengesellschaften eine hohe Mitwirkungsquote erreichen, was suggeriert, dass die Teilnahme an der rein formalen Generalversammlung lange nicht für alle Aktionäre attraktiv genug wäre, um den Aufwand dafür auf sich zu nehmen. Eine hohe Mitwirkungsquote stärkt die Bindung zum Unternehmen und bietet die Grundlage für eine breitabgestützte Unterstützung der operativen und strategischen Tätigkeiten durch die Aktionäre.

Die äusseren Rahmenbedingungen einer Generalversammlung waren in der Vergangenheit jedoch wenig geeignet, den zweiten, informellen und sozialen Teil der Veranstaltung als Investorenanlässe zu gestalten, welche den Aktionären in Erinnerung bleiben und diese emotional ans Unternehmen binden. 

Generalversammlungen finden regelmässig in Sitzungsräumen oder Konferenzsälen statt, welche normalerweise nicht die besten Orte sind, um eine angenehme, entspannte Atmosphäre für den sozialen Teil einer Veranstaltung zu schaffen. Diese Räumlichkeiten sind normalerweise funktional und professionell, aber nicht unbedingt einladend oder gemütlich.

Zusammengefasst bedeutet das, dass der formale Teil von Generalversammlungen für viele Aktionäre zu wenig mitreissend ist, damit sie damit verbundene Aufwände auf sich nehmen, und der zweite, soziale Teil nicht attraktiv genug war, um als aussergewöhnliches Ereignis in Erinnerung zu bleiben. 

Mehr Freiheiten dank technischen Mitteln und gesetzlicher Entwicklung

Die modernen technischen Errungenschaften und rechtliche Entwicklungen ermöglichen es, Generalversammlungen als virtuelle Veranstaltung durchzuführen, was sowohl dem formellen als auch dem informellen Teil Chancen bietet: Die Möglichkeit, mit technischen Mitteln online von Zuhause, vom Büro oder von unterwegs an einer Generalversammlung teilzunehmen senkt die Hürden für die Teilnahme. Dadurch wird die Beteiligung der Aktionäre erhöht und die Transparenz und Rechenschaftspflicht des Unternehmens gestärkt. 

Formelle und gesellige Aktionärsanlässe der Zukunft

Eine vom formalen Teil getrennte, gesellige Veranstaltung kann Unternehmen die Möglichkeit bieten, eine persönlichere Beziehung zu ihren Aktionären aufzubauen und sie an das Unternehmen zu binden. Da die Abhängigkeit von Sitzungszimmern und Konferenzräumen entfällt, kann ein solches Ereignis an einem attraktiven Ort stattfinden, der speziell für den sozialen Aspekt des Aktionärsanlasses geeignet ist. Die Teilnehmer könnten eingeladen werden, an einer Vielzahl von Aktivitäten teilzunehmen, die über das hinausgehen, was bei einer formellen Generalversammlung möglich ist. Dazu könnten beispielsweise Präsentationen von Unternehmensverantwortlichen, Rundtouren durch Fabriken oder Produktionsstätten, Networking-Events, kulturelle Veranstaltungen, Grill- und Gartenpartys, Sportaktivitäten oder Workshops gehören.

Aktiengesellschaften können ihre Aktionäre auch nach wie vor mit Müsterchen und Geschenken beglücken, können diese jedoch mit der Post verschicken und den Zeitpunkt dafür an Produktion, Lagerkapazitäten, Preise oder saisonale Zeiten ausrichten. 

Conclusion

Die Möglichkeit, Generalversammlungen virtuell durchzuführen, eröffnet neue Chancen für Unternehmen, um die Mitwirkungsquote der Aktionäre zu erhöhen und die Transparenz und Rechenschaftspflicht des Unternehmens zu stärken. Darüber hinaus könnte die Trennung des formalen und des informellen Teils der Generalversammlung es Unternehmen ermöglichen, den sozialen Teil als Investorenanlass zu gestalten, der Aktionäre persönlicher ans Unternehmen bindet.

Gerne beraten wir Dich bei der Organisation und Durchführung Deiner virtuellen oder hybriden Generalversammlung. 

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