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Autonomie des VRs und bevorzugte GV-Typen

Trendbeobachtungen aus 120 Generalversammlungen

Über Konsento wurden mittlerweile gegen 120 Generalversammlungen durchgeführt, und bei rund einem Drittel davon wurden Beschlüsse gefällt, die von einem Notar online fernbeurkundet wurden. Auf Basis dieser Erfahrungen haben wir Beobachtungen zusammengestellt, die wir in einer dreiteiligen Blog-Serie präsentieren. Wir beleuchten dabei Trends, die den Erfolg der Aktiengesellschaft teilweise über die GV hinaus beeinflussen. Jeder Blog widmet sich einer speziellen Themengruppe und bietet wertvolle Einblicke und Tipps für die Planung und Durchführung von Generalversammlungen.

In diesem Blog zeigen wir, dass es sowohl Verwaltungsräte gibt, die ihre Generalversammlungen eigenständig und unabhängig organisieren möchten, als auch solche, die möglichst viele damit verbundene Aufgaben delegieren oder auslagern. Ausserdem beleuchten wir, welcher GV-Typ sich unter welchen Voraussetzungen am besten eignet. 

Autonomie durch ausgeklügelte Software

Ein bemerkenswerter Trend bei Generalversammlungen ist ein wachsendes Bedürfnis von Verwaltungsräten, Generalversammlungen und VR-Sitzungen selbständig zu organisieren und durchzuführen. Dass ein erfahrener Verwaltungsrat über die Kompetenz verfügt, eine Standard-GV oder eine Standard-VR-Sitzung selbständig zu organisieren, liegt auf der Hand. Aber auch jüngere Verwaltungsräte schätzen es, eine Generalversammlung ohne die Unterstützung von externen Fachexperten einberufen zu können. Gleiches gilt für Anträge, die nicht jährlich auf der Traktandenliste stehen, wie bspw. die Einführung eines Kapitalbands oder eine Sitzverlegung. Viele Generalversammlungen, die über Konsento durchgeführt werden, erfolgen ohne direkte Unterstützung durch externe Fachspezialisten. Dies zeigt, dass die Applikation auch unerfahrene Verwaltungsräte befähigt, eine Generalversammlung eigenständig durchzuführen. Konsento bietet ausgeklügelte Software, geführte Prozesse und eingebettetes rechtliches Know-How, um diese Autonomie zu unterstützen.

Unterstützung durch Experten

Gleichzeitig gibt es nach wie vor Gesellschaften, die über die notwendige Grösse verfügen und zahlreiche Aufgaben in Zusammenhang mit der Generalversammlung delegieren oder auslagern wollen. Konsento bietet verschiedene Dienstleistungen an, um diesen Bedarf zu decken. Dazu gehören die Vorbereitung einer Handelsregisteranmeldung, die Bestellung eines Notars und die Qualitätskontrolle vor dem Einladungsversand. Zusätzlich können relevante Funktionen wie unabhängiger Stimmrechtsvertreter oder Protokollführer direkt bei oder über Konsento gebucht werden.

Verteilung und Eignung der verschiedenen GV-Typen

Die Verteilung der 2024 bisher über Konsento durchgeführten Generalversammlungen zeigt ein klares Bild der aktuellen Trends und Präferenzen. Virtuelle Generalversammlungen machen 50% aller über Konsento durchgeführten Generalversammlungen aus. Hybride Generalversammlungen folgen mit 37%, während physische Generalversammlungen lediglich 13% ausmachen. Die Verteilung der GV-Formen ist zum einen sicherlich der Kundenstruktur von Konsento geschuldet, die zum grössten Teil aus Wachstumsunternehmen, nicht-börsenkotierten KMU-AGs und Crowd-finanzierten AGs und nur zu einem kleineren Teil aus börsenkotierten KMU besteht. Dennoch zeichnet sich ab, welcher GV-Typ in welcher Situation besonders geeignet ist, was insbesondere zur hohen Zahl von virtuellen Generalversammlungen über Konsento geführt hat. Wir können aber gleich vorwegnehmen, dass keiner der GV-Typen aufgrund der Altersstruktur der Aktionäre besonders geeignet oder ungeeignet ist. So ergibt sich aus unseren Beobachtungen, dass Aktiengesellschaften mit den eher typischen Investoren “in bestem Alter” virtuelle Generalversammlungen mit gleich hoher Mitwirkungsquote durchführen wie Aktiengesellschaften mit jüngeren Aktionärinnen und Aktionären. 

Virtuelle Generalversammlungen

Virtuelle Generalversammlungen eignen sich besonders gut für ausserordentliche Generalversammlungen, beispielsweise zur Erhöhung des Aktienkapitals oder für andere Statutenänderungen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Notar online teilnehmen und die Beurkundung aus der Ferne vornehmen kann, wodurch Kosten gespart werden. Bei solchen Generalversammlungen stehen die Erfüllung der rechtlichen Vorgaben zur Umsetzung der Unternehmenstransformation und -entwicklung im Vordergrund, nicht die Unternehmenspräsentation oder die Bindung der Aktionäre ans Unternehmen. Dass 50% der Generalversammlungen auf Konsento virtuell durchgeführt werden, hängt damit zusammen, dass sich Konsento auf die Standardisierung von digitalen Kapitalerhöhungen spezialisiert hat. 

Virtuelle Generalversammlungen sind ferner besonders geeignet bei einem geografisch breit diversifizierten Aktionariat oder Team, insbesondere im Verwaltungsrat. Sie bieten zudem die Möglichkeit für „Working Nomads“, an der Generalversammlung teilzunehmen, und helfen Reisetätigkeiten zu vermeiden. So gesehen tragen sie zur Umsetzung der ESG-Strategie der Aktiengesellschaft bei. Ausserdem eignen sie sich sehr gut, um Kosten für Raum und Logistik zu sparen.

Hybride Generalversammlungen

Hybride Generalversammlungen bieten grundsätzlich dieselben Vorteile wie virtuelle Generalversammlungen, schaffen jedoch zusätzlich die Gelegenheit für Aktionäre aus der Region, persönlich teilzunehmen und sich nach der Generalversammlung mit dem Verwaltungsrat auszutauschen. Umgekehrt betrachtet beinhalten sie alle Vorteile der physischen Generalversammlung, ermöglichen jedoch gleichzeitig auch die aktive Mitwirkung der geographisch weiter entfernten Aktionäre in Echtzeit. Dies ermöglicht es Aktionären, die nicht aus der Region stammen, ohne grossen Aufwand teilzunehmen. Die Aktionärinnen und Aktionäre honorieren dies mit regelmässig hohen Teilnahmequoten. 

Ausserdem stellen hybride Generalversammlungen natürlich eine gute Option für Aktiengesellschaften dar, die ihren Aktionären eine online Teilnahme ermöglichen wollen, aber (immer) noch nicht über die statutarischen Grundlagen für virtuelle Versammlungen verfügen. 

Physische Generalversammlungen mit Versammlungsort

Physische Generalversammlungen eignen sich besonders dann, wenn der Verwaltungsrat mit einzelnen Aktionären nach der Generalversammlung in persönlichen Kontakt treten oder den Aktionären diese Möglichkeit eröffnen möchte. 

Ferner sind sie für Aktiengesellschaften geeignet, die die Möglichkeit von virtuellen Generalversammlungen noch nicht in ihre Statuten aufgenommen haben, sich derzeit aber noch vor den Herausforderungen einer hybriden Versammlung auf analogen und elektronischen Kommunikationskanälen scheuen. 

Rückblick und Kontext

Die vorherigen Blogs dieser Serie behandelten die Generalversammlung als Marketingplattform und den wachsenden Bedarf an Datenanalyse. Dieser Blog hat die Balance zwischen Autonomie und Delegation von Vorbereitungsarbeiten für Generalversammlungen beleuchtet. Zusammen bieten diese drei Blogs einen umfassenden Überblick über die aktuellen Trends und Best Practices bei Generalversammlungen.

Gerne stellen wir unser innovatives GV-Tool während einem unverbindlichen Demo-Termin näher vor.


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