Gestion des actionnaires et AG en ligne en toute simplicité

Rechtssicherheit mit an das revidierte Aktienrecht angepassten Statuten

Das neue Aktienrecht: Übergangsfrist endet am 31. Dezember 2024

Am 1. Januar 2023 ist das revidierte Aktienrecht in Kraft getreten, das zahlreiche Änderungen mit sich gebracht hat. Die Übergangsfrist zur Anpassung Ihrer Statuten läuft bald aus: Ab dem 1. Januar 2025 verlieren alle Statutenbestimmungen, die nicht mit dem neuen Aktienrecht übereinstimmen, ihre Gültigkeit. Um Rechtsunsicherheiten im Verhältnis mit Ihren Aktionären und mögliche Beanstandungen durch das Handelsregister bei zukünftigen Mutationen zu vermeiden, sollten Unternehmen ihre Statuten jetzt aktualisieren.

Wichtige Anpassungen, die Sie in Ihren Statuten vornehmen sollten:

Aktionärsrechte:

Bestimmungen über Auskunfts- und Einsichtsrechte, die Einberufung der Generalversammlung, etc. müssen angepasst werden.

VR-Wahlen:

Verwaltungsräte müssen seit Januar 2023 einzeln gewählt werden, sofern die Statuten nicht explizit eine Gruppenwahl vorsehen.

Einsicht in den Revisionsbericht vor der GV:

Neu dürfen Aktionäre den Geschäftsbericht auch elektronisch einsehen, wodurch auf die physische Auslage im Firmensitz verzichtet werden kann. Sollte dies in den aktuellen Statuten noch vorgeschrieben sein, ist eine Anpassung ratsam.

Unerwünschte Delegation der Geschäftsführung:

Sofern unerwünscht ist, dass der Verwaltungsrat die Geschäftsführung an einzelne Mitglieder oder Dritte delegiert, muss dies neu in den Statuten ausdrücklich verboten werden.

Zahlreiche Flexibilisierungen für Aktiengesellschaften:

Das neue Aktienrecht ermöglicht der AG aber auch zahlreiche Erleichterungen und Flexibilisierungen, von denen sie nur auf der Basis von statutarischen Grundlagen Gebrauch machen können.

Warum aktuelle, rechtskonforme Statuten entscheidend sind

Rechtskonforme Statuten schaffen klare Verhältnisse und minimieren potenzielle Rechtsrisiken. Veraltete Statuten können nicht nur zu Beanstandungen des Handelsregisters beim nächsten Kontakt führen, sondern gefährden auch die Rechtssicherheit für Aktionäre und Verwaltungsräte. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Statuten auf den neuesten Stand zu bringen und rechtliche Sicherheit zu schaffen.

Ihre Vorteile mit unserem Service

Gemeinsam mit der Anwalts- und Notariatskanzlei KAISER ODERMATT & PARTNER bietet Ihnen Konsento einen einfachen, kostengünstigen und digitalen Service zur Anpassung Ihrer Statuten an das neue Aktienrecht. Unser Prozess ist automatisiert, schlank und schnell, damit Sie Ihre Statuten ohne grossen Aufwand aktualisieren können. Und das Beste dabei: Sie erhalten Ihre neuen Statuten zum Fixpreis von CHF 980.00 (exkl. Handelsregistergebühren)!

Unser Service für Sie:

  • Automatisierte Überarbeitung Ihrer Statuten auf Basis von rechtskonformen und aktuellen Statutenformulierungen von KAISER ODERMATT & PARTNER
  • Prüfung Ihrer bisherigen Statuten und ggf. individuelle Empfehlung und Anpassung
  • Organisation und Durchführung der ausserordentlichen Beschluss-GV via einfachem, digitalen Prozess
  • Qualitätsprüfung und Beurkundung durch einen Notar von KAISER ODERMATT & PARTNER
  • Anmeldung der neuen Statuten im Handelsregister

Ihre Vorteile mit unserem Service

Vermeiden Sie Rechtsunsicherheiten und bringen Sie Ihre Statuten auf den neuesten Stand. Nutzen Sie unseren schnellen und kostengünstigen Service, um sicherzustellen, dass Ihre Statuten den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

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