Generalversammlungen mit Internet-Teilnahmemöglichkeit
Handlungsoptionen von Aktiengesellschaften im Lichte von Veranstaltungsverboten Das geltende Schweizer Recht erlaubt Unternehmen die Durchführung von Generalversammlungen, an denen neben dem Verwaltungsrat ein Teil der Aktionäre durch physische Präsenz teilnimmt, während der andere Teil der Aktionäre der Veranstaltung über Internet beiwohnt.