Aktionärsverwaltung und Online-GV ganz einfach

Generalversammlungen mit Internet-Teilnahmemöglichkeit

Handlungsoptionen von Aktiengesellschaften im Lichte von Veranstaltungsverboten

Das geltende Schweizer Recht erlaubt Unternehmen die Durchführung von Generalversammlungen, an denen neben dem Verwaltungsrat ein Teil der Aktionäre durch physische Präsenz teilnimmt, während der andere Teil der Aktionäre der Veranstaltung über Internet beiwohnt. Hingegen sind unter normalen Voraussetzungen ausschliesslich über Internet abgehaltene Generalversammlungen – d.h. ohne einen physischen Versammlungsort –  rechtlich unzulässig. 

Zur Bekämpfung des Coronavirus hat der Bundesrat eine Verordnung erlassen, welche unter anderem auch Generalversammlungen regelt. Im Rahmen der ausserordentlichen Lage, in der sich die Schweiz derzeit befindet, können Aktionärinnen und Aktionäre ihre Rechte ausnahmsweise ausschliesslich auf schriftlichem Weg, in elektronischer Form oder durch einen vom Veranstalter bezeichneten unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausüben. Mit anderen Worten heisst dies, dass die Beschlüsse der Generalversammlung auch gültig sind, wenn die Aktionäre nicht an einem physischen Versammlungsort zusammenkommen. 

Das Schweizerische Aktienrecht geht vom Unmittelbarkeitsprinzip aus, welches den Aktionären eine unmittelbare, zeitlich unverzögerte Mitwirkung an der Generalversammlung erlaubt. Dies beinhaltet Möglichkeiten, Fragen und Anträge zu stellen, in Diskussionen die eigene Meinung kundzutun und über ordentliche Traktanden und spontan eingereichte Anträge abzustimmen. Eine gute Corporate Governance setzt voraus, dass Aktionäre ihre Stimmen nicht im Voraus abgeben müssen, sondern sich aufgrund der verschiedenen Voten eine Meinung bilden und somit gut informiert über Beschlüsse der GV befinden können. Zwar sind im Voraus schriftlich oder elektronisch abgegebene Stimmen rechtlich zulässig, vor dem zuvor Festgehaltenen jedoch unter Gesichtspunkten der Corporate Governance und im Interesse der bestmöglichen Unternehmensentscheide allenfalls die zweitbeste Lösung.

Moderne Softwarelösungen und elektronische Kommunikationsformen ermöglichen es Unternehmen, dass ihre Gesellschafter auch auf Distanz in Echtzeit an Generalversammlungen teilnehmen, sich einbringen und über Traktanden und Anträge abstimmen lassen – sicher, effizient, teilweise automatisiert und zweifelsfrei nachvollziehbar. 

Das Schweizer Startup KONSENTO hat eine Applikation entwickelt, die genau dies ermöglicht.

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