Aktionärsverwaltung und Online-GV ganz einfach

Wie läuft eine Kapitalerhöhung ab? Schritte einer Kapitalerhöhung

Das Wichtigste in Kürze:

Jährlich werden in der Schweiz etwa 4’000 bis 5’000 Kapitalerhöhungen durchgeführt. Im Jahr 2022 haben Schweizer Startups allein durch Kapitalerhöhungen fast CHF 4 Mrd. aufgenommen. Dies entspricht 383 Finanzierungsrunden und stellt einen kleinen Teil der Gesamtzahl der Kapitalerhöhungen dar. Der Grossteil entfällt auf etablierte KMU, die ihr Wachstum finanzieren oder ihre Bilanz sanieren. Die Zahl der Finanzierungsrunden in der Schweiz ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen, aber 2023 könnte aufgrund der wirtschaftlichen Lage eine Ausnahme sein.

Kapitalerhöhungen unterliegen strengen gesetzlichen Regeln und sind aufgrund formaler Anforderungen äusserst komplex. Notare beurkunden und melden sie beim Handelsregister an, wobei die korrekte Einhaltung aller formellen Anforderungen sorgfältig überprüft wird.

Um die Komplexität zu reduzieren, bieten wir hier einen groben Überblick über die wesentlichen Schritte einer Kapitalerhöhung für Unternehmer und Verwaltungsräte.

  1. Simulation und Strukturierung: Analyse des Finanzierungsbedarfs, Bewertung des Unternehmens, Simulation von Ausgabepreis, Aktienanzahl und Verwässerung.
  2. Generalversammlungsbeschluss: Aktionäre beschliessen Kapitalerhöhung in ordentlicher oder ausserordentlicher Generalversammlung, öffentlich beurkundet.
  3. Finanzierungszusagen der Investoren: Sammlung von Finanzierungszusagen («Soft Commitment») mit umfassenden rechtlichen Daten der Investoren.
  4. Kapitalerhöhungsbeschluss des Verwaltungsrats: Nach ausreichenden Finanzierungszusagen beschliesst der Verwaltungsrat die Kapitalerhöhung und legt Details fest.
  5. Dokumente erstellen und verschicken: Erstellung aller erforderlichen Dokumente für öffentliche Beurkundung und Handelsregisteranmeldung.
  6. Feststellungsbeschluss des Verwaltungsrats und Statutenänderung: Überprüfung der durchgeführten Kapitalerhöhung, Anpassung der Statuten, Beurkundung und Anmeldung beim Handelsregister.

Die Digitalisierung kann den Prozess erheblich vereinfachen. Konsento bietet Tools zur Organisation von Versammlungen, Vorlagen für Traktanden, elektronische Abstimmungen, automatisch generierte Protokolle, ein Portal für Finanzierungszusagen und die vollautomatische Erstellung aller für die öffentliche Beurkundung notwendiger Dokumente. Der gesamte Vorgang wird durch digitalisierte Prozesse signifikant beschleunigt und führt zu Kosten- und Zeiteinsparungen von bis zu 50%.

Jedes Jahr werden in der Schweiz zwischen 4’000 und 5’000 Kapitalerhöhungen durchgeführt. Alleine die Schweizer Startups haben im Jahr 2022 knapp CHF 4 Mrd. durch Kapitalerhöhungen aufgenommen, wobei diese mit 383 Finanzierungsrunden nur einen geringen Teil der gesamten Anzahl an Kapitalerhöhungen ausmachten. Höhe Beträge dürften somit auch in etablierte KMU geflossen sein, die damit entweder ihr Wachstum finanzieren oder ihre Bilanz sanieren. Insgesamt nahm in den letzten Jahren die Zahl der in der Schweiz durchgeführten Kapitalerhöhungen stetig zu. 

Kapitalerhöhungen folgen gesetzlich vorgegebenen Regeln und weisen aufgrund der strengen formalen Anforderungen eine hohe Komplexität auf. Da Kapitalerhöhungen von einem Notar öffentlich beurkundet und am Handelsregister angemeldet werden müssen, wird die korrekte Einhaltung aller formellen Anforderungen minutiös geprüft. Somit gilt bei Kapitalerhöhungen das sonst auf das Aktienrecht anwendbare Bonmot “wo kein Kläger, da kein Richter” nicht. 

Um Unternehmern und Verwaltungsräten die Komplexität ein wenig zu verringern und die Planung zu vereinfachen, vermitteln wir nachfolgend einen groben Überblick über die wesentlichen Schritte einer Kapitalerhöhung. 

Die Vielfalt an möglichen Kapitalformen und die Anzahl der dabei zu berücksichtigenden Regeln überschreiten jedoch den Rahmen eines einzelnen Blogbeitrags, weshalb wir uns ganz bewusst auf die wesentlichen Schritte konzentrieren.  

1. Simulation und Strukturierung

Nach der Feststellung des Kapitalbedarfs beginnt eine Kapitalerhöhung oftmals mit einer Analyse des konkreten Finanzierungsbedarfs und einer Bewertung des Unternehmens. Auf dieser Basis kann der Ausgabepreis der Aktien, die notwendige Anzahl der herauszugebenden Aktien und die Verwässerung der bisherigen Aktionäre simuliert werden. Selbstverständlich sind diese Ergebnisse nicht in Stein gemeisselt und erfahren weitere Schärfung im Gespräch mit potentiellen Investoren, die ihre eigene Sicht in die Bewertung eines Unternehmens einbringen. Es ist somit durchaus denkbar, dass Schritt 1. und 2. betreffend Reihenfolge abgetauscht werden.  

2. Generalversammlungsbeschluss

Die Aktionäre des Unternehmens beschliessen im Rahmen einer ordentlichen oder ausserordentlichen Generalversammlung (GV) die Einführung eines Kapitalbands, von bedingtem Kapital oder eine ordentliche Kapitalerhöhung. Dieser Beschluss muss von einer Urkundsperson öffentlich beurkundet werden. Im Falle eines Kapitalbands oder von bedingtem Kapital müssen auch die Statuten angepasst werden. Dem Erhöhungsbetrag aus Kapitalband oder bedingtem Kapital sind gesetzliche Schranken in Höhe von 50% des bisherigen Kapitals gesetzt. Oftmals sind zu diesem Zeitpunkt der genaue Kapitalbedarf und die Einzelheiten der Kapitalerhöhung noch nicht bekannt, weshalb die Maximalbeträge beschlossen und in die Statuten aufgenommen werden. Bei der ordentlichen Kapitalerhöhung beschliesst die GV hingegen, das Kapital um einen bestimmten oder maximalen Betrag zu erhöhen, der gesetzlich nicht begrenzt ist.  

3. Finanzierungszusagen der Investoren

Als nächstes werden die Finanzierungszusagen der Investoren gesammelt. Dieser Vorgang wird in der Praxis als “Soft Commitment” bezeichnet. Für das kapitalsuchende Unternehmen steht er – neben der Einzahlung der zugesicherten Mittel – natürlich im Zentrum der Finanzierungsrunde. Aus der rechtlichen Perspektive geht es dabei aber zunächst einmal um das Einholen aller notwendigen Daten des zukünftigen Aktionärs oder Partizipanten, die für die Erstellung aller notwendigen Belege von Relevanz sind. Um auch den rechtlichen Vorgang einer Kapitalerhöhung möglichst zügig durchführen zu können, müssen somit mehr und präzisere Informationen zusammengetragen werden als bspw. “Hans Muster möchte CHF 100’000 investieren”. 

4. Kapitalerhöhungsbeschluss des Verwaltungsrats

Sobald genügend Finanzierungszusagen von Investoren vorliegen, um die Finanzierung durchführen zu können, muss der Verwaltungsrat im Fall des Kapitalbands bzw. einer altrechtlichen genehmigten Kapitalerhöhung die Erhöhung des Kapitals beschliessen. Kapitalerhöhungen im Rahmen des genehmigten Kapitals sind je nach Zeitpunkt der Einführung in die Statuten noch bis max. Ende 2024 möglich. Bei der ordentlichen und der bedingten Kapitalerhöhung ist ein Erhöhungsbeschluss des Verwaltungsrats nicht notwendig. 

Im Rahmen des Kapitalerhöhungsbeschlusses des Verwaltungsrats legt dieser den konkreten nominellen Erhöhungsbetrag sowie den Nennwert, den Ausgabepreis, die Anzahl und die Art der neu zu schaffenden Aktien oder Partizipationsscheine, allfällige Vorrechte und Übertragungsbeschränkungen, den Beginn der Dividendenberechtigung und die Art der Einlage fest. Des Weiteren hält dieser allfällige Einschränkungen oder Aufhebung von Bezugsrechten fest. Dieser Beschluss kann durchaus auch schriftlich oder elektronisch erfolgen, muss aber in jedem Fall sauber protokolliert und vom Präsidenten und dem Sekretär des VRs unterschrieben werden, da er im Rahmen des Feststellungsbeschlusses dem Notar vorgelegt werden muss. 

5. Dokumente erstellen und verschicken

Nachdem der Verwaltungsrat die Kapitalerhöhung formell beschlossen und deren Details festgelegt hat, erfolgt die administrativ vermutlich herausforderndste Phase der Kapitalerhöhung: Sämtliche für die Kapitalerhöhung relevanten Informationen müssen exakt und vollständig in die für öffentliche Beurkundung und Handelsregisteranmeldung erforderlichen Dokumente übertragen werden. Dazu gehören je nach Art der Einlage der Zeichnungsschein oder die Ausübungserklärung der zeichnenden Investoren, allfällige Verzichtserklärungen bestehender Investoren, Kapitalerhöhungsbericht und Erklärung des Verwaltungsrates, die geänderten Statuten, Lex Koller/Lex Friedrich Erklärungen, Stempelsteuerdeklaration, allfällige Revisionsberichte und die Anmeldung ans Handelsregister. Je nach Vereinbarungen innerhalb der Aktiengesellschaft und der bestehenden Aktionäre kommen ferner ein Aktionärbindungsvertrag und ein Pool-/Syndikatsvertrag hinzu. Ausserdem müssen der Bank, die das Kapitaleinzahlungskonto des Unternehmens führt, Angaben über die einzahlenden Investoren mitgeteilt werden. 

6. Feststellungsbeschluss des Verwaltungsrats und Statutenänderung

Nach Eingang der letzten Kapitaleinzahlung wird in einer weiteren Sitzung des Verwaltungsrats die korrekt durchgeführte und abgeschlossene Kapitalerhöhung durch den Verwaltungsrat formell festgestellt. Es handelt sich dabei um die Überprüfung, ob sämtliche Aktien bzw. Partizipationsscheine rechtsgültig gezeichnet wurden, die versprochenen Einlagen dem gesamten Ausgabebetrag der Aktien bzw. Partizipationsscheine entsprechen, die Anforderungen des Gesetzes, der Statuten und des Generalversammlungsbeschlusses erfüllt sind, keine anderen Einlagen oder besonderen Vorteile bestehen, als die in den Belegen offiziell genannten und alle erforderlichen Belege vollständig und korrekt vorliegen. Bei Letzteren handelt es sich um nahezu alle Dokumente, die im vorhergehenden Schritt erstellt wurden. Davon ausgenommen sind Aktionärbindungs- und Poolverträge. Ferner beschliesst der Verwaltungsrat die Anpassung der Statuten ans geänderte Kapital. Eine Urkundsperson bestätigt, dass ihr alle relevanten Belege während der Sitzung vorgelegt wurden und beurkundet den Feststellungsbeschluss und die Statutenänderung. Anschliessend wird die Kapitalerhöhung dem Handelsregister angemeldet. Erst wenn das neue Kapital im Handelsregister eingetragen ist, gibt die Bank die auf das Kapitaleinzahlungskonto eingezahlten Gelder frei. 

Vereinfachung durch Digitalisierung

Aus dem beschriebenen Ablauf wird ersichtlich, dass es sich bei Kapitalerhöhungen um komplexe Vorgänge handelt, die strikten formalen Regeln folgen. Wie gut diese von Beginn weg befolgt werden, bestimmt, wie schnell eine Kapitalerhöhung abgeschlossen ist und das Unternehmen Zugriff auf das eingezahlte Kapital erhält. 

Konsento hat einen digitalen Prozess entwickelt, der strukturiert durch Kapitalerhöhungen führt. Dazu gehören einerseits Tools zum einfachen Organisieren, Durchführen und Protokollieren von Generalversammlungen und Verwaltungsratssitzungen. Vorlagen für die relevanten Verhandlungsgegenstände und Beschlüsse, elektronische Abstimmungen und Auszählungen der Resultate sowie automatisch erstellte Protokollentwürfe erleichtern und beschleunigen die Arbeit des Verwaltungsrats und des Notar bzw. der Notarin. Ferner können Investoren auf einem einfach zugänglichen, aber passwortgeschützten Portal die Eckwerte und Unterlagen der Finanzierungsrunde einsehen und ihre Finanzierungszusage erteilen. Aus sämtlichen relevanten Daten werden alle für den Feststellungsbeschluss und die Handelsregisteranmeldung notwendigen Belege automatisch erstellt und an die jeweiligen Adressaten verschickt. Der Feststellungsbeschluss kann wiederum im Sitzungsmodul von Konsento durchgeführt werden. Auf Wunsch wird der Beschluss von einem durch Konsento organisierten Online-Notar fernbeurkundet. Bei Bedarf kann auch die Prüfung der Kapitalerhöhung durch einen zugelassenen Revisor online über die Konsento-Plattform erfolgen. Dieser einzigartige und innovative Prozess verkürzt die Durchlaufszeit signifikant und verringert die externen Kosten einer Kapitalerhöhung um bis zu 50%. 

Erkundigen Sie sich noch heute kostenlos und unverbindlich über die bahnbrechenden Möglichkeiten von digitalen Kapitalerhöhungen


Melde Dich für unseren Newsletter an, um über die Unternehmensverwaltung auf dem Laufenden zu bleiben.

Oder folge uns auf Social Media:


WordPress Cookie Notice by Real Cookie Banner